Die Pflegeversicherung

Neben dem Pflegeversicherungsgesetz möchten wir Ihnen hier die einzelnen Leistungen der Pflegeversicherung vorstellen. Dies sind:

Das Pflegeversicherungsgesetz

Nachfolgend stellen wir Ihnen das Gesetz zur Pflegeversicherung vor und geben einen Überblick über die Pflegereform. Die wichtigsten Vorschriften sind:
§ 14 Begriff der Pflegebedürftigkeit
§ 15 Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit

Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegegeld

Die wohl bekannteste und am meisten in Anspruch genommene Leistung der Pflegeversicherung ist das Pflegegeld. Es wird von der Pflegekasse auf Antrag gezahlt, wenn Angehörige, Freunde, Bekannte oder Ehrenamtliche die pflegebedürftige Person in der eigenen Wohnung pflegen.

Beiträge zur Rentenversicherung für Angehörige

Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige Beiträge in die Rentenversicherung ein. Dadurch erzielen diese später eine höhere Altersrente. Die Einzelheiten und Voraussetzungen hierzu lesen Sie hier: Pflegeversicherung zahlt Rentenbeiträge für Angehörige

Tagespflege und Nachpflege

Die Kosten der Nacht- und Tagespflege als Formen der teilstationären Pflege werden zum Teil ebenfalls von der Pflegeversicherung übernommen. Ein Anspruch besteht ab Pflegegrad 2.