Pflegegrad beantragen
Antrag Pflegegrad
Der Antrag auf Feststellung eines Pflegegrads: Wo, wie und wann muss der Antrag auf einen Pflegegrad gestellt werden?
Einen Pflegegrad beantragen ist sprachlich eher unkorrekt. Es werden Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Diese setzten die Feststellung eines Pflegegrades voraus. Und dieser wiederum wird nur auf Antrag festgestellt. Also: Leistungen der Pflegeversicherung setzen einen Antrag voraus. Dieser Antrag ist formlos möglich.
Wie Pflegegrad beantragen?
Formlos heißt, dass der Antrag grundsätzlich auch telefonisch, per Email oder auch schriftlich gestellt werden kann. Grundsätzlich ist es jedoch im Verhältnis zur Pflegekasse immer sinnvoll , die Dinge schriftlich zu erledigen, um später Unterlagen zu haben, falls es zu Unstimmigkeiten kommt. Auch sollte man den Zeitpunkt der Antragstellung im Streitfall nachweisen können. Das ist z.B. mittels Einwurf-Einschreiben möglich.
Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag auf einen Pflegegrad in Deutsch gestellt werden muss. Auch wenn Englisch die Weltsprache ist, ein Antrag, der nich in deutscher Sprache gestellt worden ist, ist nicht wirksam.
Formlos heißt auch, das die Worte Pflegegrad oder Leistungen oder Pflegegeld nicht im Antrag enthalten sein müssen. Man mus der Pflegekasse lediglich das Gewollte in verständlichen Worten mitteilen. Die Pflegekasse wird das Anliegen dann als Antrag auslegen und tätig werden.
Wann Pflegegrad beantragen?
Wichtig: Leistungen aus der Pflegeversicherung werden nicht rückwirkend erbracht, sondern frühestens vom Monat der Antragstellung an. Es reicht allerdings die Antragstellung am Monatsende, um die Leistung für den gesamten Monat zu erhalten. Voraussetzung ist natürlich, dass die Pflegebedürftigkeit bereits am Monatsanfang bestand.
Wo Pflegegrad beantragen?
Der Antrag auf einen Pflegegrad muss bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Diese ist bei der Krankenversicherung organisiert, bei der der Pflegebedürftige krankenversichert ist. Das ist generell so, gilt also für alle gesetzlichen Krankenkassen (z.B. AOK, Barmer GEK, TKK, , Betriebskrankenkassen) wie für die privat versicherten Pflegebedürftigen. Auch für sie ist die Krankenkasse, d.h. die private Krankenversicherung der richtige Ansprechpartner. Die Adresse der Pflegekasse ist in der Regel die der Krankenkasse. Wenn dies ausnahmsweise einmal anders ist, leitet die Krankenkasse den Antrag an die Pflegekasse weiter. Viele Krankenversicherungen bieten ein Antragsformular an und bitten, dies zu verwenden. Das ist nicht zwingend erforderlich. Macht man es, sollte man darauf achten, welche Festlegungen und Aussagen man dort trifft. Ein formlose Antrag, der Besuch des medizinischen Dienstes, das persönliche Gespräch können möglicherweise besser geeignet sein um die Situation zu erklären als schriftliche Festlegungen im Antragsformular.
Wer muss den Pflegegrad beantragen?
Der, der den Pflegegrad beantragen, also den Antrag stellen muss bzw. in dessen Namen der Antrag gestellt werden muss, heißt Antragssteller. Antragsteller ist immer der Pflegebedürftige, nicht der Pflegende. Die Leistungen werden also von und für den Pflegebedürftigen beantragt.
Antragsvorlage
Ein Antrag an die Pflegekasse könnte wie folgt aussehen:
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Absender (Name des Pflegebedürftigen, Anschrift), Datum
An
meine Pflegekasse (Name der Kranken- bzw. Pflegekasse)
Betreff: Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrag ich Leistungen aus der Pflegeversicherung und bitte um kurzfristige Begutachtung zur Feststellung eines Pflegegrades.
Mit freundlichen Grüßen
Unterschrift
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Antrag über Pflegestützpunkt
Man kann anstelle eines schriftlichen Antrags auch einen Pflegestützpunkt aufsuchen oder einen Hausbesuch einfordern. In diesen Fällen kümmert sich der Pflegeberater um die weitere Antragstellung.
Das Wichtigtste zusammengefasst
Was Sie schon wissen:
– Um Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld oder Sachleistung) zu erhalten, müssen Sie also einen Antrag auf einen Pflegegrad stellen.
– Der Pflegegrad muss auf Antrag durch die Pflegekasse festgestellt werden.
Wenn Sie einen Pflegegrad für sich selbst oder im Namen eines Angehörigen beantragen, sollten Sie vorher prüfen, inwieweit der Pflege- und Hilfebedarf in Art und Umfang in etwa den geforderten Kriterien entspricht. Reicht der Pflegebedarf nicht mindestens für die Pflegegrad 1 aus, stellt der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) auch keine Pflegebedürftigkeit fest und Sie erhalten keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Weiter muss die Vorversicherungszeit erfüllt sein, um überhaupt Leistungen der Pflegekasse beanspruchen zu können.
Der vorhandene Pflegebedarf wird über sogenannte Orientierungswerte zur Pflegezeitbemessung in Minuten pro Tag ermittelt.
Weiterhin werden die Hilfeleistungen entsprechend den Anforderungen des Sozialgesetzbuches XI in die Kategorien Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung gesplittet. Geistige Erkrankungen rücken nach dem neuen Begriff der Pflegebedürftigkeit mehr in den Vordergrund. Psychische und physische Faktoren der Pflegebedürftigkeit werden gleichgestellt. Aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit, bezogen auf den Aufwand an Grundpflege und der erforderlichen hauswirtschaftlichen Versorgung, ergibt sich dann die Einstufung in die entsprechende Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5.
Zur Unterscheidung: Die Gewährung von Pflegegeld oder Sachleistungen der Pflegekassen, entsprechend des erteilten Pflegegrades, hat mit der häuslichen Krankenpflege nach dem Sozialgesetzbuch V nicht zu tun. Diese setzen eine ärztliche Verordnung voraus.
Praxistipp: So beantragen Sie Ihren Pflegegrad richtig
11 wichtige Punkte
Antragsformular Pflegegrad als Download zum Herunterladen
Nachfolgend finden Sie die Antragsformulare zum Pflegegrad der verschiedenen Pflegekassen als Link zum Herunterladen: