Die Pflegebedürftigkeit definiert sich über die Pflegegrade 1, 2, 3, 4 und 5

Der neue Begriff der Pflegebedürftigkeit

2,5 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. Mehr als zwei Drittel von ihnen werden zu Hause gepflegt, von ihren Angehörigen. Am häufigsten wird die Pflege von Töchtern uns Schwiegertöchtern ausgeübt. Ca. 50 Prozent von denen, die zu Hause Pflegen, sind zwischen 50 und 65 Jahre alt, 20 Prozent sind älter als 65 Jahre. 1,4 Millionen Menschen leiden an Demenz.

Bis zum Jahr 2050 werden es voraussichtlich doppelt so viele sein. Mehr als 70 Prozent der Angehörigen, die Demenzkranke pflegen, empfinden die Pflege als schwierig. Bei den anderen Pflegenden sind es knapp 60 Prozent, die die Pflege als schwierig bewerten.

Geschätzt 1 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland in der stationären oder ambulanten Pflege. 280.000 davon sind Pflegefachkräfte. 85 Prozent aller Beschäftigten in der Pflege sind Frauen, 70 Prozent arbeiten in Teilzeit. Nach Prognosen werden im Jahr 2035 etwa eine halbe Million Vollzeitkräfte in der Langzeitpflege fehlen, wenn es dem Staat nicht gelingt, hier vorzubeugen. Die Zahl der Menschen, die über 80 Jahre alt sind, wird bis zum Jahr 2050 auf über 10 Millionen steigen. Im Jahr 2008 waren es noch wenig mehr als 5 Millionen. Nach Schätzungen wird es im Jahr 2050 etwa knapp 5 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland geben.

Vor diesem Hintergrund wurde das neue Pflegegesetz geschaffen, das die Pflegebedürftigkeit neu definiert und das veraltete System der Pflegestufen abschaffte und sie in Pflegegrade umwandelte. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff hat den Grad der Selbständigkeit des Betroffenen im Umgang mit Krankheitsfolgen als Kriterium für den Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung zum Kerninhalt.

Pflegebedürftigkeit: 5 Pflegegrade

Aus den bisherigen 3 Pflegestufen wurden 5 Pflegegrade. Ziel dieser Umstrukturierung war die genauere Abbildung individueller Lebens- und Gesundheitssituationen und daraus deine bessere und zielgenauere Definition von Bedürfnissen. Es werden jetzt auch psychische und demenzielle Erkrankungen genauso berücksichtigt  wie körperliche Behinderungen. Das System der 5 Pflegegrade wurde im Jahr 2017 umgesetzt. Die bisherigen Einstufungskategorien basierten auf einem veralteten Bild von Pflegebedürftigkeit, das die stark anwachsenden Demenzerkrankungen nicht berücksichtigte.

§ 14 SGB XI: Definition Pflegebedürftigkeit

§ 14 SGB XI enthält die gesetzliche Regelung und Definition der Pflegebedürftigkeit. Dort haben wir auch die Begründung und Erläuterungen des Gesetzgebers wiedergegeben

Pflegebedürftig im Sinne des SGB XI sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen udn deshalb der Hilfe durch andere bedürfen.