Wenn der Treppenlift nötig wird

Alter, Krankheit oder eine Behinderung können vorübergehend oder dauerhaft die Beweglichkeit einschränken. Dann wird auch das Treppensteigen zur Last oder ganz und gar unmöglich. Wer in seiner Wohnung die Treppe benutzen muss, sollte jetzt aber nicht gleich an einen Umzug denken. Das Problem lässt sich mit einem Treppenlift leichter lösen.
Treppenlifte sind einfach zu bedienen. Selbst Menschen mit stark eingeschränkter Beweglichkeit können sie ohne besonderen Kraftaufwand und ohne fremde Hilfe nutzen. Mit einem Lift behalten sie ihre Selbstständigkeit und Mobilität und können in der vertrauten Umgebung bleiben.
Wer die Anschaffung eines Treppenlifts in Erwägung zieht, kann unter verschiedenen Modellen den Typ auswählen, der genau auf seine Wohnverhältnisse passt. Kranken- oder Pflegekassen beteiligen sich bei anerkanntem Pflegegrad mit einem Zuschuss zur Wohnraumanpassung.
Was ist ein Treppenlift und wie funktioniert er?
Treppenlifte sind Liftsysteme, die eine Person von einem Stockwerk ins nächste befördern können. Es gibt sie als Sitz-, Steh- oder Plattformlifte; sie können sowohl innen als auch außen montiert werden und eignen sich für nahezu jede Wohnung.
Für den Treppenlift innen wird eine Transportschiene entweder an der Wand entlang oder auf den Stufen befestigt. Die Anbringung ist sowohl für gerade Treppen als auch für Treppen mit kurvigem Verlauf möglich.
Sitzlifte als Treppenlifte sind die gebräuchlichsten. Sie eigenen sich für alle, die keine Beschwerden beim Hinsetzen und Aufstehen haben. Wer allerdings hier Probleme hat, kann auf einen Stehlift zurückgreifen. Dieser verfügt über eine kleine Plattform zum Stehen, Sicherheitsbügel und Armlehnen, an denen man sich gut festhalten kann. Beide Formen können eingeklappt werden und benötigen wenig Platz.
Plattformlifte eigenen sich für Rollstuhlfahrer oder Nutzer von Rollatoren. Anstelle eines Sitzes haben sie eine Plattform, auf die ein Rollstuhl passt.
Kosten für den Lifteinbau betragen im günstigen Fall etwa 3 500 Euro. Je nach Lift- oder Anbringungsart können sie auch auf bis zu 20 000 Euro ansteigen. Allerdings besteht die Möglichkeit, sie gebraucht zu kaufen oder zu mieten.

Was muss beim Kauf eines Treppenlifts beachtet werden?

Wichtig bei der Anschaffung eines Treppenlifts ist eine gute und ausführliche Beratung. Der Berater sollte vor Ort die Gegebenheiten in Augenschein nehmen. Dabei überprüft er, ob Wand und Treppe ausreichend stabil sind oder ob gegebenenfalls Nachbesserungen vorgenommen werden müssen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass die Treppe breit genug und am Treppenanfang und –ende ausreichend Platz für den Nutzer zum Ein- und Aussteigen ist.
Beim Kauf empfiehlt es sich, auf bestimmte Prüfzeichen zu achten. CE-Siegel, TÜV-Siegel und GS-Siegel bürgen für die Qualität und Sicherheit des gekauften Produkts. Außerdem gibt es das Gütesiegel für die „Geprüfte Fachkraft Barrierefreie Installation und Montage“.
Ebenso empfiehlt es sich, einen Wartungsvertrag mit der liefernden Firma abzuschließen, so dass der Lift einmal im Jahr auf Verschmutzungen oder Funktionsstörungen hin überprüft wird.
Wer zur Miete wohnt, braucht für den Einbau eines Treppenlifts die Zustimmung des Vermieters. Diese kann sogar gesetzlich eingefordert werden. Allerdings hat ein Vermieter das Recht, unter bestimmten Umständen die Zustimmung zu verweigern.

Welche Zuschüsse gibt es für den Einbau eines Treppenlifts?

Bereits ab dem Pflegegrad 1 sind Zuschüsse von der Krankenkasse bzw. Pflegekasse möglich. Für die Wohnraumanpassung können Zuschüsse bis 4 000 Euro gewährt werden. Ob Pflegegrad 2 oder Pflegegrad 5, der Zuschuss ist in diesem Fall bei allen Pflegegraden gleich hoch. Wer Anspruch auf einen Pflegegrad hat, sollte daher umgehend bei seiner Pflegekasse einen Pflegegrad beantragen.
Siehe auch Pflegegrad beantragen: https://www.pflege-grad.org/beantragen.html
In einer Wohngemeinschaft mit mehreren förderungsberechtigten Personen multiplizieren sich die Zuschüsse. Das bedeutet, dass vier Personen mit entsprechendem Pflegegrad, sei es Pflegegrad 1 oder Pflegegrad 2, mit 16 000 Euro rechnen können. Zu beachten ist dabei, dass der Antrag auf Kostenzuschuss vor der Anschaffung eines Treppenlifts gestellt werden muss. Erst nach der Genehmigung durch die Pflegekasse sollte der Kauf getätigt werden.
Fördermöglichkeiten zur Wohnraumanpassung bestehen in einigen Bundesländern als regionale Zuschüsse oder Kredite. Auch die KfW als Förderbank bietet mit ihrem Programm „Altersgerecht Umbauen“ Unterstützung durch einen Zuschuss oder einen Kredit zu günstigen Konditionen an.
Wenn belegt werden kann, dass die Anschaffung eines Treppenlifts medizinisch notwendig war, können die Kosten dafür von der Steuer abgesetzt werden.