Was ist ein Pflegegrad?

Pflegegrade entscheiden, wie viel Zuschuss jemand von seiner Pflegekasse für Dienstleistungen oder Hilfsmittel erwarten darf. Pflegegrade sind in fünf Kategorien eingeteilt, von leichter Beeinträchtigung mit geringfügiger Unterstützung (Pflegegrad 1) bis zu schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit großer Unterstützung (Pflegegrad 5). Pflegegrade kann jeder z.B. über kostenlose Pflegegradrechner online selbst berechnen.

Wann wird es nötig, den Antrag Pflegegrad zu stellen?

Wer feststellt, dass er für bestimmte Dinge im Alltag regelmäßig Unterstützung braucht, sollte sich nicht scheuen, einen Antrag auf Unterstützung zu stellen. Allerdings ist nur der auch leistungsberechtigt, der in den vergangenen zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in die Pflegekasse eingezahlt hat, sei es in die gesetzliche Krankenkasse oder -bei Selbstständigen und Beamten- in die Privatversicherung. Werden Kinder pflegebedürftig, reicht der nach den obigen Kriterien eingezahlte Pflegebeitrag eines Elternteils für die Leistungsberechtigung des Kindes.
Wer pflegebedürftig ist oder weiß, dass er es in absehbarer Zeit werden wird, sollte den Antrag Pflegegrad so früh wie möglich stellen. Der Beginn der Leistung richtet sich nach dem Datum der Antragstellung.

Wo kann ich einen Pflegegrad beantragen?

Wer Leistungen der Pflegekasse erhalten will, legt seiner Krankenkasse, der die Pflegekasse angegliedert ist, einen Antrag vor. Das kann ganz formlos telefonisch, per Brief, Mail oder Fax geschehen. Es reicht der Satz, dass man einen Pflegegrad beantragen möchte. Da für den Leistungsbeginn das Datum der Antragstellung ausschlaggebend ist, ist die telefonische Antragstellung eher ungünstig, da hier das Datum nicht unbedingt festgehalten wird.
Verschiedene Pflege-Seiten im Internet bieten das Pflegegrad-Antragsformular zum kostenlosen Download an. Dieses wird mit den persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und Versichertennummer ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und an die entsprechende Krankenkasse verschickt.
Wer den persönlichen Kontakt wünscht, kann seinen Antrag bei einem Pflegestützpunkt einreichen und sich dabei vorab über Leistungsmöglichkeiten beraten lassen.
Pflegebedürftige stellen diesen Antrag selbst oder lassen ihn von ihren Betreuer oder Bevollmächtigten stellen. In diesem Fall sollten Vollmachten oder Betreuernachweise beigelegt werden.
Hat die Pflegekasse den Antrag erhalten, schickt sie das entsprechende Formular, den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung, zu.

Wie sieht der eigentliche Antrag auf einen Pflegegrad aus?

Dieser Antrag unterscheidet sich in seinem Aussehen von Krankenkasse zu Krankenkasse, hat aber in etwa überall die gleiche Fragestellung. Er kann als Erstantrag, Höherstufungsantrag oder Änderungsantrag ausgefüllt werden. Neben den Fragen nach den Personalien und eventuellen Betreuern oder Bevollmächtigten wird konkret nach den zu beantragenden Leistungen gefragt. Das können Pflegegeld, Sachleistungen oder Kombinationsleistungen sein. Wer als Antragsteller hier unsicher ist, was er beantragen kann, kann sich bei den Pflegestützpunkten, Pflegeberatungsstellen oder direkt von der Pflegekasse beraten lassen.
Weiter wird im Antrag gefragt, ob der Antragsteller teilstationär, also in Tages- oder Nachtpflege untergebracht ist oder vollstationär in einer bestimmten Einrichtung. Auch die eventuell pflegenden Personen müssen angegeben werden. Dabei kann es sich um Ehepartner oder sonstige Angehörige handeln; das kann eine angestellte Pflegeperson oder ein bestimmter Pflegedienst sein.
Ferner geht es um den Grund für die Pflegebedürftigkeit, etwa als Folge eines Arbeitsunfalls, als Folge von Versorgungsschäden oder sonstige Schäden. Der Antragsteller muss auch angeben, ob er Leistungen von anderen Leistungsträgern erhält oder diese beantragt und ob er Anspruch auf Beihilfen aus beamtenrechtlichen Vorschriften hat.
Am Schluss legt der Antragsteller fest, mit wem der Termin zu Begutachtung vereinbart werden soll, ob mit ihm selbst oder einer pflegenden oder betreuenden Person und unterschreibt eine Schweigepflichtentbindung für die ihn behandelnden Fachpersonen gegenüber dem Personal des Medizinischen Dienstes.
Nun schickt der Antragsteller das ausgefüllte Formular an seine Pflegekasse bzw. Krankenkasse zurück. Diese wird tätig und vereinbart einen Termin zwischen dem Pflegebedürftigen und einem Gutachter des Medizinischen Dienstes. Dieser Gutachter überzeugt sich persönlich vor Ort vom Grad der Pflegebedürftigkeit und stellt sein Pflegegutachten aus. Danach legt die Pflegekasse den Pflegegrad fest und teilt dem Antragsteller ihre Entscheidung innerhalb von fünf Wochen mit.
Sollte keine Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt sein oder dieser zu niedrig angesetzt sein, so kann der Antragsteller Widerspruch einlegen.