Manchmal kündigt sich ein Pflegefall über einen längeren Zeitraum an und Betroffene und Angehörige können sich vorbereiten. Manchmal aber tritt er völlig unerwartet ein, etwa nach einem Schlaganfall, einem Unfall oder einer Krankheit. Jetzt ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist und welche Stellen weiterhelfen können.

Die wichtigsten Anlaufstellen für die Erstberatung

Die erste Anlaufstelle kann der Hausarzt sein oder im Fall eines Krankenhausaufenthalts auch die dort behandelnden Ärzte. Diese können bereits einen Überblick geben, welche Beeinträchtigungen vorliegen und wie Betroffene und Angehörige damit umgehen können. Eventuell überweisen sie weiter an Fachärzte oder Fachkliniken und/oder empfehlen die weiteren Schritte, die jetzt nötig sind. Auf jeden Fall können sie unterstützen und beraten, wenn es darum geht, den Pflegebedarf zu ermitteln.
Weiter bieten Krankenkassen mit ihrer angegliederten Pflegekasse kostenlose Pflegeberatung für ihre Versicherten an. Es gibt Pflegestützpunkte und Seniorenberatungsstellen, die sich in allen Pflegebereichen auskennen und gerne Rat und Hilfe weitergeben.
Bevor man den Gang zu den verschiedenen Beratungsstellen unternimmt, ist es vielleicht bequemer, sich vorab per Telefon zu informieren. Die Unabhängige Patientenberatung UPD bietet neben vielen anderen gesundheitlichen Themen auch telefonische Beratung zum Thema Pflege an. Ebenso hat das Bundesministerium für Gesundheit bei Gesundheitsfragen ein Bürgertelefon eingerichtet mit einem Extra-Service zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Es gibt außerdem verschiedene Selbsthilfegruppen für Betroffene und pflegende Angehörige, die sich mit diesem Thema beschäftigen.

Das sind die nächsten Schritte beim Eintreten eines Pflegefalls

1 . Den Pflegebedarf ermitteln

Es geht zunächst darum, sich Gedanken über den Pflegebedarf zu machen. Reicht es aus, den Betroffenen stundenweise bei bestimmten Tätigkeiten zu unterstützen oder muss eine 24-Stunden-Betreuung organisiert werden? Mit verschiedenen Pflegegradrechnern im Internet kann diese Frage schon etwas genauer beantwortet werden.
Siehe dazu auch Pflegegrad beantragen: https://www.pflege-grad.org/beantragen.html
Dann müssen der Pflegebedürftige und seine Angehörigen gemeinsam überlegen, welche Form der Pflege am besten den Bedürfnissen aller Beteiligten entspricht. Für Angehörige geht es um die Frage, ob sie Beruf, Familie und Pflege vereinbaren können oder ob eine Unterbringung für den Pflegebedürftigen in Betracht gezogen werden sollte. Auch hier gibt es verschiedenen Optionen wie Tages- oder Nachtpflege, Betreutes Wohnen oder vollstationäre Unterbringung.
Im Idealfall passen die Wünsche des Pflegebedürftigen und die Möglichkeiten der pflegenden Angehörigen zusammen.

2. Den Pflegegrad beantragen

Zeitnah zu den Überlegungen wird die Begutachtung für den Pflegegrad bei der zuständigen Krankenkasse beantragt. Diese lässt die Situation vor Ort von einem unabhängigen Medizinischen Dienst prüfen. Von der Einteilung in den Pflegegrad hängt es ab, welche Leistungen dem Pflegebedürftigen zustehen. Sind Betroffene der Ansicht, dass der Pflegegrad zu niedrig angesetzt wurde, können sie Widerspruch einlegen. Immerhin hängt von der Höhe des Pflegegrads auch die finanzielle Unterstützung ab.
Hier finden sich weitere Informationen: https://www.pflege-grad.org/beantragen.html

3. Die Finanzierung der Pflege sicherstellen

Auf den Pflegebedürftigen und seine Angehörigen kommen nun sowohl Pflegekosten als auch Unterhaltskosten zu. Dabei gilt, dass Kinder für ihre Eltern im Pflegefall aufkommen müssen. Nicht jeder ist dazu finanziell in der Lage, wenn man bedenkt, wie hoch Pflegekosten sein können.
Dazu sollten zunächst die finanziellen Leistungen der Pflegekasse voll ausgeschöpft werden. Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen gibt es Beihilfen für diverse Pflegemaßnahmen, für nötige Umbauten im Wohnumfeld und für die Teilnahme an speziellen Gruppenaktivitäten, durch die pflegende Angehörige zeitlich entlastet werden.
Wo die finanziellen Möglichkeiten nicht ausreichen, springt das Sozialamt ein und übernimmt alle Kosten, die für die Pflege anfallen, unabhängig vom Pflegegrad.

4. Gesetzliche Vertretungen regeln

Auch die Frage, wer die gesetzlichen Dinge regeln soll für den Fall, dass das der Pflegebedürftige nicht mehr allein entscheiden kann, sollte jetzt schon mitbedacht werden. Vollmachten und Verfügungen schaffen hier mehr Sicherheit. In der Vorsorgevollmacht können Betroffene bestimmen, wer für sie die Entscheidungen trifft. Mit der Betreuungsverfügung wird festgelegt, wer im Pflegefall die Betreuung übernehmen soll bzw. wie und wo diese Betreuung gestaltet wird. Schließlich kann mit der Patientenverfügung bestimmt werden, wie die medizinische Versorgung im Krankheitsfall auszusehen hat. Dabei geht es u.a. auch um das Ausmaß von künstlicher Ernährung oder lebenserhaltender Maßnahmen.
Tritt ein plötzlicher Pflegefall ein und hat der Betroffene nicht wie oben beschrieben vorgesorgt, können diese Angelegenheiten unter Umständen durch einen Betreuer des Vormundschaftsgerichts geregelt werden.