Was bedeutet die Krankheit Demenz?

Demenz bedeutet, dass Hirnleistungen wie Denken und Gedächtnis beeinträchtigt sind und fortschreitend nachlassen. Es gibt zahlreiche Formen von Demenz mit unterschiedlichen Symptomen und Verläufen. Zu den bekanntesten gehört die Alzheimer Krankheit. Demenz kann eine eigenständige Krankheit sein; dann spricht man von primärer Demenz. Sie kann aber auch als Folge anderer Erkrankungen wie Alkoholsucht oder Stoffwechselstörungen auftreten. Dann wird sie als sekundäre Demenz bezeichnet.

Die primären Demenzen sind nicht heilbar, können aber mit verschiedenen Behandlungen in ihrem Verlauf verzögert werden. Betroffen von Demenz sind hauptsächlich ältere Menschen über 65.

Das sind die Neuerungen seit der Pflegereform 2017

Bis 2016 gab es für Demenzkranke keine Einschätzung nach der damaligen Pflegestufe. Sie galten, sofern sie körperlich nicht beeinträchtigt waren und sich noch selbst versorgen konnten, nicht als unterstützungsbedürftig nach der damals geltenden Gesetzeslage. Das hat sich seit Januar 2017 geändert. Nun sind auch Menschen mit kognitiven und psychischen Beeinträchtigungen in die jetzt als Pflegegrad bezeichnete Unterstützung durch die Pflegeversicherung einbezogen. Den tatsächlichen Bedarf an unterstützenden Maßnahmen und den daraus folgenden Pflegegrad stellt ein Gutachter vom Medizinischen Dienst vor Ort fest.

Maßnahmen bei beginnender Demenz

Demenz als eher schleichend voranschreitende Degeneration der Hirnleistungen führt zu Beeinträchtigungen im kognitiven, im emotionalen und im sozialen Bereich. Sie erstreckt sich über mehrere Jahre und kann sich bei jedem Erkrankten in unterschiedlichen Symptomen äußern. Manchmal dauert es eine Zeit, ehe sie überhaupt erkannt wird.

Gerade deshalb ist es wichtig, dass sich Betroffene und ihre Angehörigen so früh wie möglich über die Hilfsangebote vor Ort informieren und zusätzlich bei der Pflegekasse einen Antrag auf Leistungen stellen. Diese Leistungen können als Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder als eine Kombination von beiden gewährt werden.

Die Einteilung in Pflegegrade bei Demenz

Die Höhe der finanziellen Leistung und der Umfang der unterstützenden Maßnahmen hängen vom bescheinigten Pflegegrad ab. Bei beginnender Demenz können schon wohnraumverändernde oder –verbessernde Maßnahmen eine Hilfestellung sein, damit sich der Betroffene besser in seinem Wohnumfeld orientieren kann. Diese Maßnahmen können ab Pflegegrad 1 gewährt werden.

Der Pflegegrad 2 bescheinigt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Daraus ergibt sich für Demenzerkrankte ein Anspruch auf Pflegegeld für Angehörige oder Freunde. Bei professioneller Versorgung werden Pflegesachleistungen und Zuschüsse bei Kurzzeit- und Verhinderungspflege und bei Tages- oder Nachtpflege gewährt. Pflegegrad 2 bedeutet auch, dass Entlastungsleistungen für Betreuungs- und Unterstützungsangebote beantragt werden können.

Mit Pflegegrad 3 erhöht sich die finanzielle Unterstützung. Pflegende Angehörige erhalten einen höheren Beitrag, die Kurzzeitpflege wird höher finanziert ebenso wie der Beitrag für die Tag- oder Nachtpflege. Mit dem Pflegegrad 3 erhöht sich auch die Zuwendung für die Ersatzpflegekraft, die bei Erkrankung von pflegenden Angehörigen angefordert werden kann.

Mit steigendem Pflegegrad erhöht sich auch der Umfang der Leistungen. Da die Betreuung eines Demenzkranken höchste Anforderungen an pflegende Angehörige stellt, bedürfen sie der besonderen Unterstützung. Dem tragen die Pflegekassen mit ihren Leistungen Rechnung.

Nicht immer ist es möglich, die demente Person zu Hause zu betreuen. Sie kann unter Umständen für sich selbst und andere eine Gefahr bedeuten. Deshalb ist es in manchen Fällen notwendig, einen Heimaufenthalt in Erwägung zu ziehen.