Pflegereform kommt 2021

Im Jahr 2021 soll es eine erneute Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung geben. Mehr Leistungen zu den einzelnen Pflegegraden sind die Folge.

Im Jahr 2012 soll sich im Bereich der Pflegeversicherung einiges tun. Es soll eine Beitragserhöhung zur Finanzierung der Pflege und eine Deckelung des von jedem Versicherten zu tragenden Eigenanteils der stationären und ambulanten Pflege gegeben.

Gegenwärtig gibt es in Deutschland etwa 4,2 Millionen pflegebedürftige Menschen, die Zahlungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung erhalten.

Die Tendenz ist steigend. Es gibt immer mehr Pflegebedürftige, immer weniger pflegende Angehörige und Pflegepersonal.

Das Bundesgesundheitsministerium strebt deshalb eine Pflegereform 2021 an. Ein Eckpunktepapier liegt nunmehr vor. Wir stellen nachfolgend die wesentlichen Neuerungen vor:

Pflegeheimbewohner werden finanziell entlastet

Durch die Pflegereform 2021 sollen Pflegeheimbewohner finanziell entlastet werden. Gleichzeitig sollen auch ambulante Pflegeleistungen verbessert werden.

Gegenfinanziert werden die finanziellen Entlastungen durch einen höheren Beitrag zur Pflegeversicherung, den allerdings nur kinderlose Versicherte zahlen sollen.

Nachbesserung in der gesetzlichen Pflegeversicherung

Vor vier Jahren wurde die gesetzliche Pflegeversicherung bereits grundlegend reformiert. Der Begriff der Pflegebedürftigkeit wurde neu definiert, es wurden die fünf Pflegegrade eingeführt, die alten drei Pflegestufen abgeschafft. Dadurch erhielten insbesondere an Demenz erkrankte Menschen Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung.  Jetzt soll die damalige Reform der gesetzlichen Pflegeversicherung fortgesetzt werden. Die Pflegereform 2021 sieht Leistungsverbesserungen und einen Kostendeckel vor.

Eigenanteil für Heimpflege bei maximal 700 Euro

Der Eigenanteil bei stationärer Pflege soll im Jahr 2021 begrenzt werden, und zwar auf 700 Euro monatlich und höchstens drei Jahre.

Diese Deckelung betrifft allerdings nur die Kosten der Pflege. Ausgenommen sind die Kosten für Verpflegung und Unterbringung im Pflegeheim. Sie gegenwärtig durchschnittlich ca. 770 Euro. Hinzu kommt der Investitionszuschuss, der sich aktuell auf durchschnittlich ca. 460 Euro beläuft. Es geht also nur um eine Begrenzung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE), der im Schnitt bei 790 Euro liegt.

Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass stationär pflegebedürftige Menschen nach der Pflegereform 2021 immer noch mit von ihnen zu tragenden Heimkosten von knapp 2.000 Euro pro Monat rechnen müssen. Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung sind hierbei bereits eingerechnet.

Geringerer Anteil an Investitionskosen der Pflegeheime

Vorgesehen für 2021 ist weiter, dass sich Heimbewohner weniger an den Investitionskosten beteiligen müssen. Als Ausgleich sollen sich die Länder mehr beteiligen, indem sie jeden Monat 100 Euro pro vollstationär versorgten Pflegebedürftigen zahlen.

Begründet wird dies mit folgender Argumentation: Wenn der Eigenanteil gedeckelt sei, müssten auch die Sozialämter weniger zahlen, wenn Betroffene ihre Kosten nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen tragen können.

Bessere Versorgung bei der ambulanten Pflege

Mit der Pflegereform 2021 soll die ambulante Pflege, also die Pflege Zuhause verbessert werden. Hier sollen die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2021 um fünf Prozent erhöht werden. Da betrifft die Pflegesachleistung, das Pflegegeld und die Mittel zur Tagespflege

Tabelle zu den Leistungen bei ambulanter Pflege

Pflegegrad 1

Pflegesachleistungen             –                     –

Pflegegeld                                –                     –

Tagespflege                             –                     –

 

Pflegegrad 2

Pflegesachleistungen       689 Euro  (bisher)            723 Euro (neu)

Pflegegeld                           316 Euro (bisher)             331 Euro (neu)

Tagespflege                        689  Euro (bisher)            723 Euro (neu)

 

Pflegegrad 3

Pflegesachleistungen        1.298 Euro  (bisher)        1.363 Euro (neu)

Pflegegeld                           545 Euro (bisher)             572 Euro (neu)

Tagespflege                       1.298 Euro (bisher)          1.363 Euro (neu)

 

Pflegegrad 4

Pflegesachleistungen     1.612 Euro (bisher)         1.692 Euro (neu)

Pflegegeld                          728 Euro (bisher)             572 Euro (neu)

Tagespflege                     1.612 Euro  (bisher)         1.692 Euro (neu)

 

Pflegegrad 5

Pflegesachleistungen     1.995 Euro (bisher)         2.094 Euro (neu)

Pflegegeld                          901 Euro (bisher)              946 Euro (neu)

Tagespflege                     1.995 Euro (bisher)         2.094 Euro (neu)

Pflegehilfsmittel

Die von der Krankenversicherung gezahlte Pauschale für Pflegehilfsmittel soll 2021 auf 60 Euro angehoben werden. Ab dem Jahr 2023 sollen dann regelmäßige Anpassungen folgen, die sich an der Inflationsrate orientieren.

Das ist noch nicht alles. Es sollen bei einer ambulanten Pflege durch pflegende Angehörige Leistungen in einem sogenannten Entlastungsbudget zusammengefasst werden, das bei 3.300 Euro im Jahr liegen soll.

Förderung der privaten Pflegezusatzversicherung wird auf 180 Euro jährlich angehoben

Auch im Bereich der privaten Pflegezusatzversicherung soll es Verbesserungen geben. So soll die Zuschuss-Förderung beim sogenannten „Pflege-Bahr“ von bisher 5 Euro im Monat auf künftig 15 Euro angehoben werden.  Die Bundesregierung erhofft sich dadurch, dass sich die Leistungen der Tarife der privaten Pflegeversicherungen verbessern. Gegenwärtig werden bei einer staatlich geförderten privaten Pflegezusatzversicherung monatlich nur 600 Euro gezahlt (bei Pflegegrad 5, also dem höchsten Pflegegrad), obwohl die Kosten für ein Pflegeheim bei über 2000 bis 3000 Euro liegen.

Außerdem will die Regierung neue Vorsorgeprodukte fördern, die darauf angelegt sind, den Eigenanteil bei stationärer Pflege zu senken oder ganz zu übernehmen.

Pflegebeitrag 2021 steigt auf 3,4 Prozent

Kar ist, dass es die Verbesserungen 2021 im Bereich der Pflege nicht kostenlos geben kann.

Die Mehrkosten der Pflegereform sollen zum einen durch einen pauschalen Bundeszuschuss finanziert werden.

Daneben soll der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose um 0,1 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben werden. Diese zusätzlichen Einnahmen sollen dann in den 2015 eingerichteten Pflegevorsorgefonds einfließen. Der Pflegevorsorgefond soll den Beitragssatz ab 2035 stabil halten.