Pflegegeld ab Pflegegrad 2

Pflegegeld wird von der Pflegekasse für die Pflege durch Angehörige gezahlt.

Das Pflegeld ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die unter bestimmten Voraussetzungen bei Pflegedürftigkeit gezahlt wird.

Pflegegeld gibt es nur, wenn der Pflegebedürftige zu Hause von Verwandten oder Freunden gepflegt wird. Kommt hingegenein professioneller Pflegedienst zum Einsatz, so beiteiligt sich die Pflegekasse an diesen Kosten und zahlt in der Regel kein Pflegegeld. Die Kostenübernahme für den Pflegedienst fällt unter den Begriff Pflegesachleistung. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Pflegegeld wird in diesem Fall (professioneller Pflegedienst) ausnahmsweise nur gezahlt, wenn

– zusätzlich zum Pflegedienst ein Angehöriger pflegt und

– das Leistungsbudget durch den Pflegedienst noch nicht aufgebraucht ist.

Dies nennt man dann Kombinationsleistung; Pflegegeld wird mit der Pflegesachleistung kombiniert.

Voraussetzung für das Pflegegeld

Damit Pflegegeld gezahlt wird, muss der Pflegekasse ein entsprechender Antrag vorliegen. Zu beachten ist, dass der Antrag grundsätzlich keine Rückwirkung entfaltet, Pflegegeld somit nicht für Zeiträume vor der Antragstellung gezahlt wird.

Neben dem Antrag muss Pflegebedürftigkeit vorliegen und zwar in Form von mindestens Pflegegrad 2. Ist nur ein Pflegegrad 1 zuerkannt worden, so besteht kein Anspruch auf Pflegegeld.

Die Pflege muss selbstverständlich sichergestellt sein. Sonst wird kein Pflegegeld gezahlt. Dies wird von der Pflegekasse kontrolliert. Der Pflegebedürftige muss in regelmäßigen Abständen (ein halbes Jahr bei PG 2 und PG 3, jedes Vierteljahr bei PG 4 und PG 5) einen Pflegedienst zur Beratung zu sich kommen lassen; die Kosten für diese Beratungseinsätze trägt die Pflegekasse.

Zahlungsempfänger

Das Pflegegeld ist eine Leistung der Pflegekasse an den Versicherten, der seine Pflege selbst organisiert. Es wird also an den Versicherten, also den Pflegebedürftigen gezahlt. Ihm steht es frei, was er damit macht. Pflegende Angehörige haben also keinen direkten Anspruch gegen die Pflegekasse auf das Pflegegeld. Was sie für die Pflege bekommen, richtet sich nach den Vereinbarungen, die sie mit dem Pflegebedürftigen getroffen haben. In der Regel ist es aber so, dass dieser das Pflegegeld an seine Angehörgigen weiterleitet, die ihn pflegerisch versorgen.

Muss das Pflegegeld versteuert werden?

Das Pflegegeld der Pflegekasse zählt nicht als steuerpflichtiges Einkommen. Steuern darauf sind somit nicht zu entrichten. Es wird auch nicht auf eine Rente oder auf andere Sozialleistungen wie Hartz 4 oder die Grundsicherung im Alter angerechnet.

Auch pflegende Angehörige, die vom Pflegebedürftigen das Pflegegeld für die Pflege erhalten, müssen dieses nicht versteuern. Gleiches gilt für Freunde, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen.